Studieren mit Dyslexie oder AD(H)S

Studierende mit einer Teilleistungsst?rung wie Dyslexie oder AD(H)S haben die M?glichkeit, einen Nachteilsausgleich (NTA) bei Leistungskontrolle zu beantragen.

Medizinisches Gutachten

Die formalen Anforderungen der ETH erfordern bei einem Antrag auf NTA aufgrund einer Dyslexie oder eines AD(H)S ein neuropsychologisches Gutachten einer Fachperson oder einer Fachstelle.

Bei Dyslexie kann auch eine logop?disch/entwicklungsp?diatrische Abkl?rung eingereicht werden.

Die Abkl?rung muss im Erwachsenenalter (nach dem 16 Lebensjahr) erfolgt sein. Falls Ihr Gutachten ?lter ist, müssen Sie sich neu abkl?ren lassen. Das Gutachten soll in der Regel nicht ?lter als zwei Jahre sein.

Als abkl?rende Stellen k?nnen wir im Raum Zürich zum Beispiel folgende Kontakte empfehlen:  

Abkl?rungsstellen Dyslexie

Abkl?rungsstellen AD(H)S

Es werden auch diagnostische Atteste anderer spezialisierter Stellen anerkannt.

Achtung

Bitte beachten Sie, dass

  • Sie für die diagnostische Abkl?rung genügend Zeit einplanen (lange Wartezeiten bei den Abkl?rungsstellen);
  • Sie bei einer Dyslexie-Abkl?rung im Erwachsenenalter mit Kosten rechnen müssen.
     
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