Der Präsident der ETH Zürich verzichtet auf eine zweite Amtszeit

Prof. Dr. Lino Guzzella hat sich entschieden, nach Abschluss seiner Amtszeit als Präsident der ETH Zürich am 31. Dezember 2018 nicht für eine zweite Amtszeit zu kandidieren. Ab 2019 wird er wieder seine Professur für Thermotronik am Departement Maschinenbau und Verfahrenstechnik der ETH aufnehmen.

Lino Guzzella
Lino Guzzella: ?Die in meiner Amtszeit lancierten Initiativen werden die ETH nachhaltig voranbringen? (Bild: ETH Zürich / Yves Bachmann)

Lino Guzzella ist seit 2015 Pr?sident der ETH Zürich, nachdem er zuvor seit 2012 als Rektor der Hochschule für die Lehre zust?ndig war. In seiner Amtszeit konnte die ETH Zürich ihre internationale Anerkennung als führende Hochschule mit Spitzenforschung, Top-Lehrangebot und innovativem Technologietransfer weiter st?rken.

?Meine Aufgabe als ETH-Pr?sident habe ich in der Weiterentwicklung der Hochschule gesehen. Im internationalen Umfeld wird die Konkurrenz immer ausgepr?gter. Wenn wir weiterhin vorne mitwirken und die besten Professorinnen und Professoren anziehen wollen, dann muss sich die ETH Zürich st?ndig verbessern. In meiner Amtszeit konnte ich gemeinsam mit der Schulleitung viele Initiativen in die Wege leiten, die die ETH nachhaltig voranbringen werden. Dazu geh?rt das Programm ETH+, für welches derzeit die ersten Projekte evaluiert werden, oder der Medizin-Bachelor, den die ETH seit Herbst 2017 anbietet.

Diese Aufgabe habe ich als ausserordentlich bereichernd, aber auch als sehr aufreibend erlebt?, erkl?rt Lino Guzzella. ?Nach sieben Jahren als Rektor und Pr?sident der ETH Zürich m?chte ich für den Rest meiner beruflichen Karriere nochmals als Professor aktiv in Forschung und Lehre t?tig sein. Darauf freue ich mich und danke für das Vertrauen, das mir der ETH-Rat entgegengebracht hat?.

Lino Guzzella wird nach einem halbj?hrigen Sabbatical im Sommer 2019 seine T?tigkeit als Professor für Thermotronik wieder aufnehmen. Die Wahl eines neuen Pr?sidenten oder einer neuen Pr?sidentin der ETH Zürich erfolgt durch den Bundesrat, auf Antrag des ETH-Rats.

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