Verschiedenes

Gesellschaftliche oder ?konomische Auswirkungen eines
Projektes, Technikfolgen

Bei Projekten mit einer absehbaren und relevanten gesellschaftlichen oder ?konomischen Wirkung sind ?berlegungen zur sozialen Verantwortbarkeit und zur Technikfolgeabsch?tzung anzustellen. Kooperationen mit Dritten müssen in ?bereinstimmung sein mit den Prinzipien des Verhaltenskodex für wissenschaftliche Kooperationen der ETH Zürich. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an die Ethikkommission der ETH Zürich.

Interessenkonflikte

Falls der Budgetverantwortliche oder eine andere Person der ETH Zürich, die durch den Abschluss eines Vertrages profitiert, gegenüber dem Vertragspartner einen Interessenkonflikt hat, ist dies dem VPF, resp. der VPWW und der für den Fall zust?ndigen Person von ETH transfer, resp. EU GrantsAccess vorg?ngig der Unterzeichnung eines Vertrages schriftlich zu melden. Als Interessenkonflikt gelten beispielsweise eine enge pers?nliche Beziehung zum Vertragspartner, eine Beratungs- oder Organfunktion beim Vertragspartner oder einem damit verbundenen Partnerunternehmen, wie beispielsweise ein Verwaltungsratsmandat, ein privates Beratungsmandat oder die Inhaberschaft von Gesellschaftsanteilen.

Bei Vorliegen eines m?glichen Interessenkonfliktes ist in jedem Fall neben der Unterschrift des Budgetverantwortlichen auch die Unterschrift des VPF, resp. der VPWW auf dem Vertrag notwendig.


Kontakt:

ETH Zürich
Forschungsvertr?ge
HG E 36
R?mistrasse 101
CH-?8092 Zürich
Tel +41 44 632 07 00

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