ETH-externe Personen

Als ETH-externe Personen gelten nebst allen anderen Personen:

  • Alle Studierenden und Doktorierenden jener Universit?ten, die mit der ETH Zürich keine offizielle Kooperation unterhalten und kein entsprechendes Abkommen abgeschlossen haben
  • Alle Studierenden von Fachhochschulen

Füllen Sie das DownloadAnmeldeformular (PDF, 184 KB) aus und reichen Sie es zusammen mit einer aktuellen ID- oder Passkopie per E-Mail, Post oder am Schalter der Kanzlei ein.

Wichtig: Nach Anmeldeschluss werden keine Anmeldungen mehr berücksichtigt.

Wird Ihnen von der Kanzlei per E-Mail zugestellt.

H?rer/innen mit einer aktiven Registrierung erhalten von der Kanzlei automatisch eine Nachricht an ihre ETH E-?Mailadresse zugestellt.

  • für das Herbstsemester: ca. Mitte Juli
  • für das Frühjahrssemester: ca. Mitte Dezember

Detaillierte Informationen finden Sie im Vorlesungsverzeichnis.

Belegung der Lerneinheiten bis sp?testens Ende der vierten Semesterwoche. Danach erfolgt die definitive Verrechnung.

Die Gebühr betr?gt CHF 60.00 pro belegte Semester-Wochenstunde, maximal CHF 730.00 im Semester. Dies entspricht der Gebührenverordnung ETH-Bereich.

Die Zustellung der Semesterrechnung erfolgt ab der 5. Semesterwoche direkt auf Ihre ETH-Mailadresse.

Administrative Informationen

Alles Wissenswerte zur Registrierung, elektronischen F?cherbelegung von Lerneinheiten etc. finden Sie in den DownloadAdministrativen Informationen (PDF, 162 KB).

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