Einreise ohne Visum

Bürger/innen aus EU/EFTA L?ndern

Falls Sie über eine EU-/EFTA-Staatsangeh?rigkeit verfügen, müssen Sie vor der Einreise in die Schweiz nichts unternehmen.

Sie sind jedoch verpflichtet, sich innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer Ankunft bei der Einwohnerkontrolle an Ihrem neuen Wohnort anzumelden und eine Aufenthaltsbewilligung zu beantragen.

Bürger/innen aus:

Australien, Brunei, Japan, Malaysia, Neuseeland, Singapur und Grossbritannien

Wenn Sie die oben genannten Bedingungen erfüllen, ben?tigen Sie für die Einreise in die Schweiz kein Visum. Sie müssen aber für den Erhalt einer Aufenthaltsbewilligung die gleichen Unterlagen einreichen wie Studierende mit Visumpflicht (ohne Visumsformular).

Der Unterschied liegt darin, dass Sie kein Visumsantrag im Ausland stellen müssen, sondern ohne Visum in die Schweiz einreisen k?nnen und danach die Aufenthaltsbewilligung innerhalb von 14 Tagen bei Ihrem neuen Wohnort beantragen müssen.

Wenn Sie die oben genannten Bedingungen erfüllen, ben?tigen Sie für die Einreise in die Schweiz kein Visum. Für die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft muss jedoch mindestens 2 Monate vor dem voraussichtlichen Einreisetermin eine Zusicherung zur Aufenthaltsbewilligung beantragt werden.

Rechtlicher Hinweis Bitte beachten Sie: Die Angaben auf dieser Seite dienen Informationszwecken und sind ohne Gew?hr. Die zugrundeliegenden Regelungen k?nnen sich seit der letzten Prüfung dieser Angaben ver?ndert haben. Für rechtsverbindliche Informationen konsultieren Sie bitte die Webseite des Staatssekretariats für Migration oder erkundigen Sie sich bei der Schweizer Vertretung in Ihrem Heimatland.

Kontakt

International Student Office

ETH Zürich
R?mistrasse 101
HG F 13
8092 Zürich
Schweiz

Telefonzeiten

Mo. 9 - 11 Uhr | Mi. 15 - 17 Uhr

Wegen Feiertag ist das Telefon am Montag, 1. April nicht besetzt.

Sprechstunde

Nach Vereinbarung via E-Mail

JavaScript wurde auf Ihrem Browser deaktiviert