Studierende von ausserhalb der EU/EFTA

Studierende aus Nicht-?EU-?Staaten haben zwei M?glichkeiten:

  1. Abschluss einer Schweizer Krankenversicherung für internationale Studierende;
  2. Beantragen einer Befreiung von der Krankenversicherung, falls Sie zu Hause (privat) versichert sind. Dies wird in der Regel von den Gesundheitsbeh?rden abgelehnt.

1. Krankenversicherung für internationale Studierende

Folgende Produkte stehen Ihnen zur Verfügung (alphabetische Reihenfolge):  

Vergr?sserte Ansicht: Krankenkasse Übersicht
?bersicht des Angebots

Die Krankenversicherungspakete für internationale Studierende operiert nicht gem?ss dem "Bundesgesetz über die Krankenversicherung" (KVG), sondern gem?ss dem "Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag" (VVG). Daher müssen Sie, nach dem Abschluss eine "Befreiung von der Krankenversicherungspflicht gem?ss KVG" beantragen!  

Groupe Mutuel bietet mit dem Produkt "Academic Care" ein Krankenversicherungspaket für internationale Studierende an.

Wenn Sie Academic Care w?hlen, entf?llt die Kostenbeteiligung von 10%.

Die monatlichen Pr?mien für Studierende unter 25 Jahre:
Ab wann Sie in die h?here Alterskategorie fallen, s. Downloadbesonderen Bestimmungen (PDF, 173 KB).

  • CHF 115 (bei einer Jahresfranchise von CHF 500)
  • CHF 135 (bei einer Jahresfranchise von CHF 100)
  • CHF 140 (bei einer Jahresfranchise von CHF 0)

Die monatlichen Pr?mien für Studierende über 25 Jahre:

  • CHF 225 (bei einer Jahresfranchise von CHF 500)
  • CHF 245 (bei einer Jahresfranchise von CHF 100)
  • CHF 250 (bei einer Jahresfranchise von CHF 0)

Vorgehen:

  1. a) Wohnen Sie in der Stadt Zürich?
    > Bei der Anmeldung im Kreisbüro erhalten Sie folgendes: - Best?tigungsschreiben, dass Sie sich für die Aufenthaltsbewilligung angemeldet haben (dies ist nicht Ihre definitive Aufenthaltsbewilligung); - Das erste Informationsschreiben zur Krankenversicherung (s. DownloadBeispielbriefe (PDF, 1.4 MB))
    b) Sie wohnen ausserhalb der Stadt Zürich
    > Erkundigen Sie sich bei der Anmeldung zur Aufenthaltsbewilligung bei Ihrer Stadt/Gemeinde, wie Sie die Krankenversicherungsbefreiung bei einer schweizerischen Krankenkasse für internationale Studierende beantragen k?nnen.
  2. ?ffnen Sie externe Seitewww.groupemutuel.ch/eth (englisch) und lesen Sie alles genau durch. Entscheiden Sie sich für eine Jahresfranchise (CHF 500, CHF 100 oder CHF 0). Bitte folgen Sie den Instruktionen auf der Webseite genau. Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Kontaktperson, die auf der oben erw?hnten Webseite angegeben ist!
    Wir raten Ihnen davon ab, pers?nlich bei einer Agentur der Groupe Mutuel vorbeizugehen, da das Personal dort mit den korrekten Abl?ufen dieses Produkts nicht vertraut ist.
  3. Drucken Sie den externe SeiteVersicherungsantrag (englisch) aus und senden Sie ihn zusammen mit einer Kopie Ihrer Aufenthaltsbewilligung und einer Immatrikulationsbest?tigung der ETH per Post oder E-Mail an die erw?hnte Adresse.
  4. Sie erhalten von der Groupe Mutuel Ihre Versicherungspolice und die Versicherungskarte zugeschickt. Es gibt die M?glichkeit, die App herunterzuladen und die Karte auch in digitaler Form zu erhalten.
  5. Beantragen Sie die Befreiung von der Versicherungspflicht nach KVG

Wichtig:
Academic Care ist in ALLEN Kantonen akzeptiert.

Scorestudies bietet ein Versicherungspaket für internationale Studierende mit h?heren Leistungen als das KVG. Bei Notf?llen, Spitalaufenthalten oder verschriebenen Medikamenten werden Ihnen die Kosten ab dem CHF 1 zurückerstattet.

Wenn Sie Scorestudies w?hlen, entf?llt die Kostenbeteiligung von 10%.

Monatliche Pr?mien (Essential-Modell) für Studierende bis 29 Jahre:

CHF 64 (bei einer Jahresfranchise von CHF 1500)
CHF 80 (bei einer Jahresfranchise von CHF 1000)
CHF 151 (bei einer Jahresfranchise von CHF 500)

Monatliche Pr?mien (Essential-Modell) für Studierende ab 30 Jahren:

CHF 111 (bei einer Jahresfranchise von CHF 1500)
CHF 146 (bei einer Jahresfranchise von CHF 1000)
CHF 255 (bei einer Jahresfranchise von CHF 500)

Schauen Sie sich auch das Premium-Modell für einen erweiterten Versicherungsschutz (einschliesslich Zahnbehandlungen und Sehhilfen) an. 

Es wird ein mehrsprachiger 24/7-Support angeboten und die meisten Kostenrückerstattungen erfolgen innerhalb von 2 Arbeitstagen (MyHealth App).

Vorgehen:

  1. a) Wohnen Sie in der Stadt Zürich?
    > Bei der Anmeldung im Kreisbüro erhalten Sie folgendes: - Best?tigungsschreiben, dass Sie sich für die Aufenthaltsbewilligung angemeldet haben (dies ist nicht Ihre definitive Aufenthaltbewilligung); - Das erste Informationsschreiben zur Krankenversicherung (s. DownloadBeispielbriefe (PDF, 1.4 MB))
    b) Sie wohnen ausserhalb der Stadt Zürich
    > Erkundigen Sie sich bei der Anmeldung zur Aufenthaltsbewilligung bei Ihrer Stadt/Gemeinde, wie Sie die Krankenversicherungsbefreiung bei einer schweizerischen Krankenkasse für internationale Studierende beantragen k?nnen.

  2. ?ffnen Sie externe Seitewww.scorestudies.ch/en/apply (Englisch oder Franz?sisch), lesen Sie alles genau durch und w?hlen Sie Ihr bevorzugtes Versicherungsmodell (Essential oder Premium).
  3. Folgen Sie den Anweisungen und warten Sie, bis Sie Ihre Versicherungspolice und Zugang zur êlektronischen Versicherungskarte (via App verfügbar) per E-Mail innerhalb von 2 Arbeitstagen erhalten haben.
  4. Beantragen Sie die Befreiung von der Versicherungspflicht nach KVG

Wichtig:
Scorestudies ist in ALLEN Kantonen akzeptiert.

SWICA bietet mit dem Produkt "Student Care" ein Krankenversicherungspaket für internationale Studierende an.

Wenn Sie Student Care w?hlen, entf?llt die Kostenbeteiligung von 10%.  

Die monatlichen Pr?mien für Studierende unter 25 Jahre (h?here Pr?mien für über 25 Jahre):

  • CHF 91.70 (bei einer Jahresfranchise von CHF 500)
  • CHF 96 (bei einer Jahresfranchise von CHF 300)

Vorgehen:

  1. a) Wohnen Sie in der Stadt Zürich?
    > Bei der Anmeldung im Kreisbüro erhalten Sie folgendes: - Best?tigungsschreiben, dass Sie sich für die Aufenthaltsbewilligung angemeldet haben (dies ist nicht Ihre definitive Aufenthaltbewilligung); - Das erste Informationsschreiben zur Krankenversicherung (s. DownloadBeispielbriefe (PDF, 1.4 MB))
    b) Wohnen Sie ausserhalb der Stadt Zürich?
    Der Prozess ist unterschiedlich und Sie werden vermutlich keinen Brief erhalten! Bitte erkundigen Sie bei der Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes, wenn Sie Ihre Aufenthaltsbewilligung beantragen, wie Sie genau vorgehen müssen!
  2. Scannen/fotografieren Sie Ihre ETH-Immatrikulationsbest?tigung und Ihre Aufenthaltsbewilligung in guter Qualit?t und speichern Sie beides auf Ihrem Computer. Diese Dokumente müssen im Lauf des Online-Versicherungsabschlusses hochgeladen werden.
  3. Füllen Sie das Online-Formular unter externe Seitewww.swica.ch/de/eth-student-care aus und schicken Sie es ab.
  4. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein Best?tigungsmail mit Ihrem Versicherungsantrag. Dieser dient lediglich Ihrer Orientierung und muss weder unterschrieben noch eingeschickt werden!
  5. Sie erhalten von SWICA Ihre Versicherungspolice und die Versicherungskarte zugeschickt. Zudem besteht die M?glichkeit, sich bei MySWICA zu registrieren; die Versicherungskarte ist dort digital abgelegt.
  6. Beantragen Sie die Befreiung von der Versicherungspflicht nach KVG

Wichtig:
Dieses Paket ist NUR für Studierende mit Wohnsitz im Kanton Zürich oder Waadt erh?ltlich.

Swisscare bietet zwei Versicherungspakete für internationale Studierende zur Auswahl an: SPSS- und HMIE-Plan.

SPSS-?Plan - Versicherungspaket für internationale Studierende

Hinzu kommt, wie bei einer KVG-Versicherung übliche, die Kostenbeteiligung durch den/die Versicherte/n von 10 Prozent.

Die Pr?mien (Standard-Modell) für Studierende unter 32 Jahren:

  • CHF 63 (bei einer Jahresfranchise von CHF 1500)
  • CHF 70 (bei einer Jahresfranchise von CHF 1000)
  • CHF 96 (bei einer Jahresfranchise von CHF 500)
  • CHF 124 (bei einer Jahresfranchise von CHF 300).

Die Pr?mien (Standard-Modell) für Studierende über 32 Jahren:

  • CHF 83 (bei einer Jahresfranchise von CHF 1500)
  • CHF 94 (bei einer Jahresfranchise von CHF 1000)
  • CHF 118 (bei einer Jahresfranchise von CHF 500)
  • CHF 147 (bei einer Jahresfranchise von CHF 300).

HMIE-?Plan - Versicherungspaket für internationale Studierende

Hinzu kommt, wie bei einer KVG-Versicherung üblich, die Kostenbeteiligung durch den/die Versicherte/n von 10 Prozent.

Die Pr?mien (Essential-Modell) für Studierende unter 32 Jahren:

  • CHF 59 (bei einer Jahresfranchise von CHF 1500)
  • CHF 70 (bei einer Jahresfranchise von CHF 1000)
  • CHF 88 (bei einer Jahresfranchise von CHF 500)
  • CHF 115 (bei einer Jahresfranchise von CHF 300).

Die Pr?mien (Essential-Modell) für Studierende zwischen 32 und 45:

  • CHF 81 (bei einer Jahresfranchise von CHF 1500)
  • CHF 92 (bei einer Jahresfranchise von CHF 1000)
  • CHF 108 (bei einer Jahresfranchise von CHF 500)
  • CHF 136 (bei einer Jahresfranchise von CHF 300).

Die Pr?mien (Essential-Modell) für Studierende über 45 Jahren:

  • CHF 228 (bei einer Jahresfranchise von CHF 1500)
  • CHF 250 (bei einer Jahresfranchise von CHF 1000)
  • CHF 272 (bei einer Jahresfranchise von CHF 500)
  • CHF 281 (bei einer Jahresfranchise von CHF 300)

Die Pr?mien (Superior-Modell) für Studierende unter 32 Jahren:

  • CHF 106 (bei einer Jahresfranchise von CHF 1500)
  • CHF 115 (bei einer Jahresfranchise von CHF 1000)
  • CHF 135 (bei einer Jahresfranchise von CHF 500)
  • CHF 166 (bei einer Jahresfranchise von CHF 300).

Die Pr?mien (Superior-Modell) für Studierende zwischen 32 und 45:

  • CHF 137 (bei einer Jahresfranchise von CHF 1500)
  • CHF 147 (bei einer Jahresfranchise von CHF 1000)
  • CHF 167 (bei einer Jahresfranchise von CHF 500)
  • CHF 199 (bei einer Jahresfranchise von CHF 300).

Die Pr?mien (Superior-Modell) für Studierende über 45 Jahren:

  • CHF 376 (bei einer Jahresfranchise von CHF 1500)
  • CHF 412 (bei einer Jahresfranchise von CHF 1000)
  • CHF 448 (bei einer Jahresfranchise von CHF 500)
  • CHF 463 (bei einer Jahresfranchise von CHF 300)

Vorgehen für beide Pakete:

  1. a) Wohnen Sie in der Stadt Zürich?
    > Bei der Anmeldung im Kreisbüro erhalten Sie folgendes: - Best?tigungsschreiben, dass Sie sich für die Aufenthaltsbewilligung angemeldet haben (dies ist nicht Ihre definitive Aufenthaltbewilligung); - Das erste Informationsschreiben zur Krankenversicherung (s. DownloadBeispielbriefe (PDF, 1.4 MB))
    b) Wohnen Sie ausserhalb der Stadt Zürich?
    Der Prozess ist unterschiedlich und Sie werden vermutlich keinen Brief erhalten! Bitte erkundigen Sie bei der Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes, wenn Sie Ihre Aufenthaltsbewilligung beantragen, wie Sie genau vorgehen müssen!

  2. ?ffnen Sie externe Seitewww.swisscare.ch, w?hlen Sie "Studentenversicherung" und folgen Sie den Anweisungen. Lesen Sie alles genau durch und vergleichen Sie die 3 verschiedenen Versicherungsmodelle (SPSS: Standard, Comfort, Premium oder HMIE: Essential, Superior) miteinander. W?hlen Sie dasjenige, das Ihnen am besten passt.
  3. ?ffnen Sie die Best?tigungs-E-Mail und folgen Sie den Instruktionen!
  4. Sie erhalten von Swisscare Ihre Versicherungspolice und Informationen zur digitalen Versicherungskarte via der MySwisscare App zugeschickt.
  5. Beantragen Sie die Befreiung von der Versicherungspflicht nach KVG

Wichtig:
Swisscare ist in ALLEN Kantonen akzeptiert.

Selbstverst?ndlich müssen Sie keines der oben erw?hnten Angebote w?hlen sondern sind bei der Wahl Ihres Krankenversicherers und des Versicherungsmodells v?llig frei.

Vorgehen:

  1. a) Wohnen Sie in der Stadt Zürich?
    > Bei der Anmeldung im Kreisbüro erhalten Sie folgendes: - Best?tigungsschreiben, dass Sie sich für die Aufenthaltsbewilligung angemeldet haben (dies ist nicht Ihre definitive Aufenthaltbewilligung); - Das erste Informationsschreiben zur Krankenversicherung (s. DownloadBeispielbriefe (PDF, 1.4 MB))
    b) Wohnen Sie ausserhalb der Stadt Zürich?
    Der Prozess ist unterschiedlich und Sie werden vermutlich keinen Brief erhalten! Bitte erkundigen Sie bei der Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes, wenn Sie Ihre Aufenthaltsbewilligung beantragen, wie Sie genau vorgehen müssen!
     

  2. Besuchen Sie externe Seitewww.comparis.ch/krankenkassen oder externe Seitewww.priminfo.admin.ch/de/praemien und w?hlen Sie ein passendes Angebot. Bitte beachten Sie das die internationalen Studierendenkrankenversicherungspackete nicht in der Suche erscheinen.
  3. Bestellen Sie direkt online via Comparis/Priminfo eine Offerte oder tun Sie dies über die Webseite der gew?hlten Versicherung.
  4. Warten Sie auf die Offerte, unterschreiben Sie diese und senden Sie ein Exemplar an die Versicherung zurück (befolgen Sie die Instruktionen, die Sie dazu erhalten).
  5. Wohnen Sie in der Stadt Zürich?
    Folgen Sie dem Link wie auf den Informationen zur Krankenversicherung (bzw. dem QR-Code) und tragen Sie fristgerecht den Namen der Krankenkasse Ihrer Wahl ein (vgl. Brief 1, DownloadBeispielbriefe (PDF, 1.4 MB))
    - das informiert die Beh?rden über den Namen der von Ihnen gew?hlten Versicherungsgesellschaft.

  6. Informieren Sie sich selbst?ndig über eine m?gliche externe SeitePr?mienverbilligung -> "Online Formular: Antrag auf Pr?mienverbilligung", die Sie frühestens 3 Monate nach der Einreise in Ihrem Wohnkanton beantragen k?nnen.

Erkundigen Sie sich bei den einzelnen Versicherungen, ob diese die Option Privatpatient oder Halbprivat anbieten.

Einige Versicherungen bieten zus?tzliche Zusatzversicherungen an, wie z.B. eine Zahn- oder eine Haftpflicht- oder Hausratversicherung:

  • Vergessen Sie nicht, den SPAM-Ordner zu überprüfen.

Wichtig:

Die ETH Zürich gibt keine Empfehlung ab, welche Krankenversicherung Sie w?hlen sollten und hat keine Vorteile durch die Auflistung der Produkte. Es handelt sich um die von der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich anerkannten Produkte. Die Wahl einer geeigneten Krankenversicherung ist Ihnen überlassen.  

2. Studierende mit einer privaten Krankenversicherung aus dem Heimatland

Studierende ohne EU Krankenversicherungskarte aber mit einer privaten Krankenversicherung aus dem Heimatland k?nnen theoretisch auch eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der Schweiz beantragen. Bitte beachten Sie: Es ist EXTREM selten, dass eine solche Befreiung gew?hrt wird und wir empfehlen, eine Schweizer Versicherung für Internationale Studierende gem?ss den Instruktionen oben zu kaufen.

Sollten Sie trotzdem eine Befreiung beantragen wollen, folgen Sie bitte die Anleitung auf unserer Webseite.

Falls Ihr Antrag auf Befreiung von der SVA Zürich abgelehnt wird, müssen Sie sehr schnell reagieren um zu verhindern, dass Sie zwangsversichert werden, was sehr teuer werden kann.

Kontakt

Für BSc, MSc, Joint Master und MAS Studierende

International Student Office

ETH Zürich
R?mistrasse 101
HG F 13
8092 Zürich
Schweiz

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Mo. 9 - 11 Uhr | Mi. 15 - 17 Uhr

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ETH Zurich
R?mistrasse 101
HG F 23.1
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