Namensänderung in Personalkommission (PeKo)

Mit der Inkraftsetzung der neuen Personalverordnung vom 1. Januar 2002 verlor die bis dato geltende Bundesverordnung über Personalausschüsse an Rechtskraft. Infolgedessen unterbreitete der damalige Personalausschuss der ETH Zürich Ende 2001 der Schulleitung ein neues Reglement für eine Personalkommission.

Als Nachfolgerin des Personalausschusses nahm somit die Personalkommission (PeKo) ihre Arbeit auf.

Die grundlegendste Neuerung stellt das neu geschaffene Wahlreglement dar. Durch dieses werden die zukünftigen PeKo-Mitglieder offiziell Beauftragte des administrativen und technischen Personals sein und als deren Vertreter und Vertreterinnen gegenüber der Schulleitung agieren.

Eine weitere ?nderung betrifft die Abschaffung der Unterteilung in Mitglieder und Ersatzmitglieder – alle Beauftragten sind nun auch wirklich stimmberechtigt. Die erste Sitzung in der Geschichte der PeKo wurde am 25. Januar 2002 abgehalten.  

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