Was bewegt uns?

Auch in den folgenden Bereichen kümmern wir uns um die Belange des administrativen und technischen Personals der ETH Zürich und kennen die zust?ndigen Fachstellen:

Sexuelle Bel?stigung

Sexuelle und sexistische Bel?stigungen am Arbeitsplatz sind unerwünschte Ann?herungsversuche sowie Abwertungsversuche jeder Art in Form von Gesten, ?usserungen, Darstellungen und Handlungen, die von der Person oder der Personengruppe, an die sie sich richten, als beleidigend, unangemessen und unerwünscht empfunden werden.

An wen kann ich mich wenden?

Bei Fragen zu sexueller Bel?stigung ist die Stelle für Chancengleichheit von Frau und Mann für dich da. Deine Anfrage wird selbstverst?ndlich vertraulich behandelt.

Mobbing

Der Begriff Mobbing stammt vom englischen Verb ?to mob?, das übersetzt anp?beln, angreifen, schikanieren bedeutet. Mit Mobbing werden Situationen bezeichnet, in denen Personen am Arbeitsplatz schikaniert, bel?stigt, beleidigt oder ausgegrenzt werden. Per Definition spricht man nur von Mobbing, wenn Handlungen systematisch, h?ufig und wiederholt auftreten und sich über einen l?ngeren Zeitraum (mindestens ein halbes Jahr) erstrecken.

An wen kann ich mich wenden?

  • Falls m?glich, wenden dich zuerst an deinen Vorgesetzen.
  • Falls du dies nicht wünscht, bietet dir Human Resources mit der Konfliktberatung eine kompetente Anlaufstelle.
  • Die PeKo steht dir jederzeit unterstützend zur Seite.
  • Du kannst dich selbstverst?ndlich auch an deine(n) zust?ndige(n) HR Partner:in wenden.

Weitere Informationen zum Thema ?Respekt? findest du auf www.ethz.ch/respekt

Ombudsstelle

Angeh?rige der ETH Zürich k?nnen sich in Konfliktf?llen und schwierigen Situationen am Arbeitsplatz jederzeit an die Ombudsperson der ETH Zürich wenden, welche die Angeh?rigen beraten und M?glichkeiten aufzeigen kann, um die Situation zu entsch?rfen. Auch wenn die Angeh?rigen der Meinung sind, die Organe der ETH Zürich würden nicht nach Recht und Billigkeit verfahren, k?nnen sie an die Ombudsperson gelangen.

Ferner prüft die Ombudsperson Meldungen von ETH-Angeh?rigen zu mutmasslich rechtlich und ethisch unkorrektem Verhalten (?Whistleblowing“; z.B. missbr?uchliches Verwenden von Finanzen) von dem sie in Zusammenhang mit ihrer T?tigkeit an der ETH Zürich Kenntnis erlangt hat ("Whistleblowing-Stelle").  

Die Ombudsperson ist unabh?ngig und behandelt die Meldungen vertraulich. Sie sucht das Gespr?ch mit anderen, im Konflikt involvierten Personen, nur nach Einwilligung der ratsuchenden Person. Sie ist nicht befugt, Anordnungen zu treffen, kann jedoch nach eingeholter Stellungnahme des Organs diesem gegenüber eine schriftliche Empfehlung erlassen (Art. 15 Organisationsverordnung ETH Zürich).

Für Konflikte und Fragen in Zusammenhang mit mutmasslichen Verst?ssen gegen die gute wissenschaftliche Praxis (Autorenschaft, Daten, etc.) ist die Vertrauensperson für die Integrit?t in der Forschung die zust?ndige Anlaufstelle für die ETH-Angeh?rigen (Webseite der Vertrauensperson).

JavaScript wurde auf Ihrem Browser deaktiviert